Die wichtigsten Punkte der UVH bezüglich Ihrer Reservierung.
Stornierung
Die durch den Kunden an den Hotel- und Gaststättenbetrieb gerichtete schriftliche Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen im Hotel- und Gaststättenbereich vollständig oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden, oder die durch den Hotel- und Gaststättenbetrieb an den Kunden gerichtete schriftliche Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen im Hotel- und Gaststättenbereich vollständig oder teilweise nicht erbracht werden.
Wenn eine Reservierung ausschließlich für eine Übernachtung mit oder ohne Frühstück für eine oder mehrere Einzelpersonen vorgenommen wurde, muss der Kunde bei einer Stornierung dieser Reservierung die folgenden Prozentsätze vom Reservierungswert an den Hotel- und Gaststättenbetrieb bezahlen (sofern nicht schriftlich anders vereinbart). Das Hotel Victoria bietet seinen Gästen ein spezielles Angebot, das eine kostenlose Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Ankunft vorsieht!:
Bei Stornierung:
- Mehr als 1 Monat vor dem Anfangsdatum - Kostenlose Stornierung
- Mehr als 14 Tage vor dem Anfangsdatum 15% - Kostenlose Stornierung im Hotel Victoria!
- Mehr als 7 Tage vor dem Anfangsdatum 35%
- Mehr als 3 Tage vor dem Anfangsdatum 60%
- Mehr als 24 Stunden vor dem Anfangsdatum 85%
- 24 Stunden oder weniger vor dem Anfangsdatum 100%
Ein Hotel- und Gaststättenbetrieb kann jederzeit aus beliebigen Gründen den Abschluss eines Vertrags im Hotel- und Gaststättenbereich verweigern, es sei denn, eine solche Weigerung erfolgt ausschließlich aus Gründen, die gemäß Artikel 429 quater des niederländischen Strafgesetzbuches [Wetboek van Strafrecht] als Diskriminierung angesehen werden.
Alle durch einen Hotel- und Gaststättenbetrieb unterbreiteten Angebote bezüglich des Abschlusses eines Vertrags im Hotel- und Gaststättenbereich sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt „solange der Vorrat (bzw. die Kapazität) reicht“. Wenn sich der Hotel- und Gaststättenbetrieb innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Annahme durch den Kunden auf den besagten Vorbehalt beruft, wird unterstellt, dass der geplante Vertrag im Hotel- und Gaststättenbereich nicht zustande gekommen ist. EGHG
Hinsichtlich eines Vertrags im Hotel- und Gaststättenbereich, der für einen Gast (mehrere Gäste) durch Zwischenpersonen (Schiffsmakler, Reisebüros, Online Travel Agents und andere Hotel- und Gaststättenbetriebe und dergleichen) gegebenenfalls im Namen ihrer Geschäftsverbindung(en) geschlossen wird, wird unterstellt, dass dieser auch auf Rechnung und Gefahr dieser Zwischenpersonen geschlossen wird. Wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Hotel- und Gaststättenbetrieb Zwischenpersonen keine Vergütung oder Provision, wie immer eine solche auch bezeichnet werden mag. Der Gast (die Gäste) und die Zwischenperson(en) haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der geschuldeten Beträge.
Der Hotel- und Gaststättenbetrieb ist berechtigt, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Erbringung von Leistungen im Hotel- und Gaststättenbereich gegenüber einem Gast zu beenden, wenn der Gast gegen die Haus- und Verhaltensregeln verstößt oder sich anderweitig so verhält, dass die Ruhe und Ordnung im Hotel- und Gaststättenbetrieb und/oder dessen normale Ausübung gestört werden. Der Gast muss den Hotel- und Gaststättenbetrieb dann auf erste Anforderung verlassen. Wenn der Kunde auf andere Weise nicht seine gesamten Verpflichtungen, die ihm aus irgendeinem Grund gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich erfüllt, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, die Dienstleistungserbringung auszusetzen. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb darf seine Befugnisse nur dann ausüben, wenn die Art und Schwere der durch den Gast begangenen Verstöße nach angemessener Auffassung des Hotel- und Gaststättenbetriebs dazu hinreichend Anlass geben.
Der Kunde und der Gast sowie die Personen, die ihn begleiten, haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die dem Hotel- und Gaststättenbetrieb und/oder irgendeinem Dritten als unmittelbare oder mittelbare Folge einer zurechenbaren Pflichtverletzung und/oder unerlaubten Handlung des Kunden und/oder des Gastes und/ oder der Personen, die ihn begleiten, darin inbegriffen ein Verstoß gegen die Hausregeln, entstanden sind und/ oder entstehen werden, sowie für alle Schäden, die durch irgendein Tier und/oder irgendeine Sache, deren Besitzer er/sie ist (sind) oder seiner/ihrer Aufsicht unterstehen, verursacht werden.
Der Kunde schuldet den im Vertrag im Hotel- und Gaststättenbereich vereinbarten Preis. Die Preise werden in Listen angegeben, die durch den Hotel- und Gaststättenbetrieb an einer für den Gast sichtbaren Stelle ausgehängt/ausgelegt werden, oder in eine Liste aufgenommen, die dem Kunden - notfalls auf dessen Wunsch - ausgehändigt wird oder die für den Kunden über digitale Quellen zugänglich ist. Eine Liste gilt dann als für den Kunden an einer sichtbaren Stelle ausgehängt/ausgelegt, wenn diese in den normal zugänglichen Räumen des Hotel- und Gaststättenbetriebs sichtbar ist.
Solange der Kunde nicht alle Verpflichtungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich erfüllt hat, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, alle Sachen, die der Kunde zum Hotel- und Gaststättenbetrieb mitgebracht hat, an sich zu nehmen und zu verwahren, bis der Kunde alle Verpflichtungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich zur Zufriedenheit des Hotel- und Gaststättenbetriebs erfüllt hat. Neben dem Zurückbehaltungsrecht steht dem Hotel- und Gaststättenbetrieb im konkreten Fall ein Pfandrecht an den betreffenden Sachen zu.